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BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen Alkohols aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Erinnerungsfähigkeit des Angeklagten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.10.1983 - 4 StR 582/83
Knie des Täters als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 223a StGB - Bejahung …
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Das Landgericht hat es - ohne sachverständige Beratung (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83) - nicht für ausgeschlossen gehalten, daß Franz-Josef S. im Zeitpunkt des Tatgeschehens am 18. Februar 1983 einen Blutalkoholgehalt hatte, der "knapp über der Grenze von 3 %o" lag.Gerade ein alkoholgewohnter Täter verhält sich nämlich häufig im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen ist (BGH NStZ 1982, 243 und 376 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 - und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).
- BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Gerade ein alkoholgewohnter Täter verhält sich nämlich häufig im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen ist (BGH NStZ 1982, 243 und 376 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 - und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84). - BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63
Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Die Beschränkung des Rechtsmittels ist deshalb insoweit unwirksam (vgl. BGHSt 19, 46, 48; BGH…, Beschluß vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84 - Pikart in KK, § 352 StPO Rdn. 5).
- BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82
Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Gerade ein alkoholgewohnter Täter verhält sich nämlich häufig im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen ist (BGH NStZ 1982, 243 und 376 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 - und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84). - BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84
Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit …
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Die Beschränkung des Rechtsmittels ist deshalb insoweit unwirksam (vgl. BGHSt 19, 46, 48; BGH, Beschluß vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84 - Pikart in KK, § 352 StPO Rdn. 5). - BGH, 15.03.1978 - 3 StR 78/78
Zielrichtung der Nötigung bei der räuberischen Erpressung
Auszug aus BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84
Hinsichtlich des Verhaltens der Angeklagten gegenüber dem Geschädigten N. wird schließlich eingehender als bisher darzulegen sein, ob der für die Vollendung eines Delikts gemäß §§ 253, 255 StGB notwendige ursächliche Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1978 - 3 StR 78/78 - bei Holtz MDR 1978, 625;… Lackner in LK, 10. Aufl., § 253 StGB Rdn. 15) zwischen den Mißhandlungen der Angeklagten, soweit sie auf Geldherausgabe gerichtet waren, und der Hingabe von 5, 00 DM für Bier durch N. "nach einiger Zeit" (UA 15) noch gegeben war.
- BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85
Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer …
Der neu entscheidende Tatrichter wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten allerdings auch zu beachten haben, daß gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planmäßig verhalten können, obwohl ihr Hemmungsvermögen bereits erheblich vermindert ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84; Beschlüsse vom 21. September 1984 - 2 StR 543/84; vom 24. Januar 1984 - 5 StR 993/83 und 13. Januar 1984 - 2 StR 808/83; BGH NStZ 1981, 298 und 1982, 243, 376). - BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85
Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Schuldunfähigkeit bei einem …
Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83). - BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84
Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der …
Es läßt zudem die Besorgnis begründet erscheinen, daß das Landgericht dem äußeren Erscheinungsbild des Angeklagten einen Beweiswert beigemessen hat, der ihm - zumal angesichts langjährigen Alkoholmißbrauchs des Angeklagten - nicht zukam (vgl. BGH NStZ 1982, 376; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84; Urteil vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84).